Moin zusammen, ich fahre eine Starrex Bj 2001 mit 99 PS , 2,5 TD... fährt soweit gut . ich bin Zufrieden .. der Tüv sagt die Karre hat Euro 2, ebenso die Dekra und auch Hyundai selbst = Werkstatt hier in der Nähe. Die Steuerstelle in Ulm sagt die Karre hat Euro 1 Laut Hyundai COC Papiere bei hyundai beantragt .. Kohle aus m Fenster geworfen, da stand auch nichts anderes drinnen wie im Schein .. Wer hat hiermit Erfahrung und kann ggf. mit Tipps behilflich sein ? Danke im Vorraus Problem 2, der Schaltkümpel macht Geräuche bei fahren .. weiß hier jemand Rat Grüße allerseits aus Trier Ralf
Die Steuerstelle in Ulm ist die zuständige Dienststelle vom Zoll, richtig?
Also, das geht nur auf die harte Tour, der Zoll ist da manchmal etwas lernresistent.
Du wirst da wahrscheinlich rechtliche Hilfe (sprich einen guten Anwalt) brauchen.
Der Zoll kann, was die Einstufung der Fahrzeugart betrifft, abweichend von der zulassungstechnischen Einstufung entscheiden (siehe PickUps und deren Einstufung als Pkw/Lkw). Aber nur dort, denn er hat keine technische Kompetenz, um die abgastechnische Einstufung anzuzweifeln. Ergo ist die zulassungstechnische Schadstoffklasseneinstufung auch für den Zoll verbindlich. Punkt.
1) Die Kosten für das COC waren unnötig und sind, da vom Zoll verursacht, auch vom Zoll zu übernehmen. Dafür wird jedoch ein Verfahren über die Amtshaftung notwendig sein. 2) Du wirst die steuerrechtliche Einstufung erstmal schlucken müssen (weil man Dir sonst von Amts wegen die Kiste stillegt), aber jedoch sofort Widerspruch einlegen und dann ein Verfahren vor entweder dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht durchziehen müssen. Das solltest Du gewinnen, möglicherweise jedoch nicht in der ersten Instanz. 3) Parallel dazu kannst Du dienstrechtlich gegen die Entscheider und deren Vorgesetzte vorgehen, weil sie ihre Kompetenzen überschreiten.
Wenn Du nun klug bist und gut mit Bürokraten umgehen kannst, würde ich mir den Dienststellenleiter der zuständigen Dienststelle greifen und mit dem ein längeres persönliches Gespräch (unter vier Augen) führen, in dem Du alle Deine Schritte (jedoch nicht die juristischen Begründungen) ausführlich darlegst. Wenn der Typ einsichtig ist merkt er, was da auf seine Dienststelle und auch ihn persönlich zukommt und knickt ein.
Parallel dazu kannst Du versuchen, Dir deutsche Steuerbescheide von gleichen Modellen zu besorgen, die Euro 2 ausweisen bzw. akzeptieren. Das wäre eine gute Entscheidungshilfe für den Schreibtischhengst.
Hallo Skippy, da hänge ich mich mal kurz mit rein, da ich ein ähnliches Problem mit dem Zoll habe vieleicht kannst du mir da auch einen Hinweis geben. Und zwar habe ich ja meinen Womorex zum Wohnmobil umgeschrieben. Beim tüv alles sauber gelaufen... Eingetragen ist es auch. Nur der Zoll verlangt wie selbe Steuer wie als Pkw auch. Die zuständige Stelle ist quasi nie telefonisch zu erreichen... Bei der Zulassungsstelle wurde vermutet das es daran liegt das sich an der eingetragenen Sitzplatzzahl nichts geändert hat.
Jo, die "zuständige Stelle" ist eine Sammelrufnummer irgendwo (ich hab schon mal gewusst wo) bei irgendeiner Zolldienststelle, die bundesweit Fragen beantworten soll und von Anfang an total überlaufen und nie erreichbar ist. Deutsche Behörden haben dieses Spiel entdeckt und nutzen es weidlich aus, um den lästigen Bürger auflaufen zu lassen. Zoll, BAMF, BA für Arbeit und JobCenter sind die Bekanntesten.
Du musst es irgendwie schaffen, Deine örtliche und für die Kfz-Steuer zuständige Dienststelle (ist i.d.R. das für Dich zuständige HZA) ausfindig zu machen und es zu kontaktieren. Wenn da (in Deinem Fall) nicht alte DDR-Schergen drinhocken sind die Chancen ca. 50:50, dass Du da einen sinnvollen Dialog starten kannst.
Ansonsten Gesetzeslage im Netz checken und dann den dornigen Weg über die Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen.
Servus, danke für die ausführliche Antwort! Hyundai hier bei uns hat eine eigene Werkstatt und die sind recht Fit dort. Der Werksttat Leiter ; O Ton .. die haben von Tuten und Blasen keine Ahnung .. was ich nun auch nachvollziehen kann ! Vom Zoll in Ulm die Dame war zwar nett und Bemüht doch bringt mich das auch nicht weiter. Widerspruch gegen den Bescheid habe ich bereits eingelegt. Grüße aus Trier Ralf
Zitat von Skippy im Beitrag #4Jo, die "zuständige Stelle" ist eine Sammelrufnummer irgendwo (ich hab schon mal gewusst wo) bei irgendeiner Zolldienststelle, die bundesweit Fragen beantworten soll und von Anfang an total überlaufen und nie erreichbar ist. Deutsche Behörden haben dieses Spiel entdeckt und nutzen es weidlich aus, um den lästigen Bürger auflaufen zu lassen. Zoll, BAMF, BA für Arbeit und JobCenter sind die Bekanntesten.
Du musst es irgendwie schaffen, Deine örtliche und für die Kfz-Steuer zuständige Dienststelle (ist i.d.R. das für Dich zuständige HZA) ausfindig zu machen und es zu kontaktieren. Wenn da (in Deinem Fall) nicht alte DDR-Schergen drinhocken sind die Chancen ca. 50:50, dass Du da einen sinnvollen Dialog starten kannst.
Ansonsten Gesetzeslage im Netz checken und dann den dornigen Weg über die Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen.
hier bei uns in Trier die haben Null Plan, was die hier können habe ich alles schon selbst herausfinden können oder die Leut hier im Forum wissen mehr wie diese Schnarch Nasen vom Amt. Diese verweisen anch Ulm wo die KFZ Steuer berechnet wird und damit sind die raus aus der Sache da die örtliche Stelle hier in Trier die Bescheide nur verschickt .. ist schon toll hier in DE, eine Behörde berechnet die Steuer, die andere versendet die Bescheide .. das ist schon Behörden Krank ! Hier komme ich also schon mal nicht weiter .. Nette Grüße aus Trier Ralf
Zitat von BraveStarex im Beitrag #3Hallo Skippy, da hänge ich mich mal kurz mit rein, da ich ein ähnliches Problem mit dem Zoll habe vieleicht kannst du mir da auch einen Hinweis geben. Und zwar habe ich ja meinen Womorex zum Wohnmobil umgeschrieben. Beim tüv alles sauber gelaufen... Eingetragen ist es auch. Nur der Zoll verlangt wie selbe Steuer wie als Pkw auch. Die zuständige Stelle ist quasi nie telefonisch zu erreichen... Bei der Zulassungsstelle wurde vermutet das es daran liegt das sich an der eingetragenen Sitzplatzzahl nichts geändert hat.
ZitatDas gilt nun als Wohnmobil Gemäß der Rahmenrichtlinie für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger 2007/46/EG Anh. II Nr. 5 „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ wird der Begriff „Wohnmobil“ (Aufbauart SA) wie folgt definiert: Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst: a) Tisch und Sitzgelegenheiten b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können c) Kochmöglichkeit d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Allerdings kann der Tisch leicht entfernbar sein.
Wie die Links bestätigen. scheint die Entscheidung der Kfz-Steuerstelle in Deinem Fall pure Willkür zu sein und entbehrt jedweder fachlichen Grundlage. Über die (mögliche) Anzahl von Sitzplätzen ist nirgendwo irgendetwas zu finden, sie kann auch aus technischer Sicht nicht entscheidungsrelevant sein. Die diesbezügliche Aussage Deiner Zulassungsstelle stufe ich als pure Spekulation ein.
Das ist positiv für Dich weil Du somit umso mehr Druck beim Zoll aufbauen kannst.