warum als LKW? Also, wenn sich nicht viel geändert hat, dann:
- hintere Seitenscheiben mit Blechen zuschweißen - Gurt- und Sitzbefestigungspunkte zuschweißen - Trennwand hinter der 1. Sitzreihe - Achslasten an den Radläufen, links, oder wars rechts, sichtbar anbringen - also so Klebezahlen
Versicherung: Du startest mit 100% LKW-Tarif, wobei 100% LKW i. d. R. etwas günstiger ist als 100% PKW-Tarif
Ich hole am Freitag einen weiteren Starex. Diesen werde ich als Firmenfahrzeug nehmen. Da dieser sowieso hinten keine Sitze mehr drin hat... Und ich mir hinten eine Ausziehbaren Werkzeugschrank rein bauen möchte (Schwerlastschienen).
Daher bietet sich die Lkw Zulassung an. Es ist ja alles kein Problem. Aber die Fenster zuschweisen ist ja ne Katastrophe.
Wie kann man sowas nur fordern. :@ Wie soll man so einen Schulterblick machen können oder Fußgänger beim abbiegen beachten.?
Wenn der Tüver das tatsächlich vordert dann klebe ich die Fenster zu und lasse mich von dem mal durch Dresden fahren. :-D
So'n Kastenwagen hat hinten auch keine Fenster drin.....
Zukleben geht gar nicht. Aber da fällt mir ein, das mit den Fenstern hat nicht der TÜV, sondern das FA gefordert, um damals die LKW-Zulassung anerkannt zu bekommen. Hatte es nicht gemacht, durfte drei Jahre KFZ-Steuer nachzahlen....
Wie Reinhard schon sagte, spielt dort aber das Finanzamt eine Rolle. Also nicht nur der Tüv. Sobald es um Geld geht, was dem Staat durch die Lappen geht wird intensiver geprüft.
Bei der Dekra steht dazu folgendes: "ein Erscheinungsbild des Aufbaus das einem Lkw entspricht (je nach zuständiger Bundesfinanzbehörde werden dazu Forderungen erhoben, die Verglasungen hinten nicht zulassen)" Quelle: http://www.dekra.de/de/lkw-zulassung
Ist also die gleiche Willkür - nur von einer anderen (diesmal einer echten) Behörde. Da hilft nur lokale Nachfrage bei den zuständigen Personen.
Zitat von XV-Christian im Beitrag #8Bei der Dekra steht dazu folgendes: "ein Erscheinungsbild des Aufbaus das einem Lkw entspricht (je nach zuständiger Bundesfinanzbehörde werden dazu Forderungen erhoben, die Verglasungen hinten nicht zulassen)" Quelle: http://www.dekra.de/de/lkw-zulassung
Ist also die gleiche Willkür - nur von einer anderen (diesmal einer echten) Behörde. Da hilft nur lokale Nachfrage bei den zuständigen Personen.
Was hat die Bundesfinanzbehörde (=Zoll) mit den technischen Zulassungsvorschriften zu tun?
Es war lange Zeit Praxis, dass Finanzbeamte Autos begutachten, die sie nicht für "echte" Betriebsfahrzeuge halten.
Grund: "Die 1-Prozent-Regelung zur Erfassung des steuerlichen Vorteils bei der Privatnutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen findet grundsätzlich keine Anwendung bei Lkw." (Quelle: IHK Hannover) Findige Unternehmer melden also PKW als LKW an und brauchen ihre Privatnutzung nicht mehr versteuern. Darum guckt das FA mal öfter nach, ob der 911er LKW denn wirklich ein LKW ist und auch so genutzt wird. Mal als unrealistisches Beispiel mit offensichtlichen Diskrepanzen. Die Steuerermäßigung bei der Einstufung als LKW ist ein weiterer Anreiz, vorgeblich nur die Ladekapazität zu nutzen. Der Zoll ist doch nur Mittelsmann um die Steuern einzuziehen, was er auch noch gar nicht so lange macht und womit er bei der Umstellung auch arge Probleme hatte.
Ist das Fahrzeug klar und deutlich als Werkstattwagen zu erkennen, wie es beschrieben wurde, sehe ich kein Problem, denn die Finanzbeamten sind oft freundlicher und verständnisvoller dem gemeinen Steuerzahler gegenüber, als ihr Ruf. Allerdings wird das Fahrzeug dann heute eher im Rahmen einer Betriebsprüfung begutachtet werden. Zur Umschreibung zum LKW geht es erstmal zum TÜV.
Jetzt könnte man denken, Einstufung durch TÜV und Finanzamt haben gar nichts miteinander zu tun, was bis vor kurzem auch so war. Es ist aber neuerdings so, dass das Finanzamt tatsächlich (und nicht nur, weil man das ebenfalls denken könnte) an die Einstufung des KFZ durch den TÜV/KBA gebunden ist. Diese Gesetzesänderung 2012 führte dazu, dass nun das Finanzamt nicht mehr einen LKW als PKW besteuern darf.
Zitat2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
Es ging in der Diskussion um eine Steuernachberechnung wegen Aberkennung des WoMo-Status. Am Ende kommt raus, es war ein Versehen, das "unechte Wohnmobil" gibt es nicht mehr. "Unecht" deshalb, weil TÜV/KBA ein Wohnmobil, das Finanzamt aber kein Wohnmobil anerkannte. Als unecht gestrichen wurde, hat das die Diskussion verursachende Finanzamt das Wohnmobil gleich mit gestrichen. Leider ist die Diskussion recht weitschweifend, weil wie immer, wenn irgendwer Wohnmobil schreibt, jemand um die Ecke kommt, der Sachen wie "Stehhöhe" faselt. Ich kann es auch verstehen, dass das TÜV'er und Finanzbeamte selbst nicht mehr durchblicken, weil es regelmäßig gegensätzliche Verfügungen und Richtlinien von unterschiedlichsten Stellen gibt. Das der Text bei der Dekra nun wohl seit 4 Jahren überholt ist, wundert mich nicht, beim googlen musste ich selbst öfter nach dem Datum suchen.
Hier ist bei Beitrag 25 ein TÜV'er, der es 2014 auch noch nicht wusste. Bisschen später kommt auch noch eine Quelle.
Unter diesem Hintergrund dürfte wohl doch die Entscheidung des TÜV'ers ausschlaggebend sein. Wenn der sagt, das ist ein LKW, dann das Finanzamt da nichts gegen einwenden.