nachdem ja beim Starex die Nebelschlussleuchte etwas ungünstig platziert ist, habe ich sie sofort demontiert. Leider war nun der TÜV fällig und das Ding musste wieder dran. Ich hab dann in der Werkstatt mal den Vorschlag gebracht, ob man nicht die Leuchte anstelle des linken Reflektors montieren kann. Dachte mir, dass dies zulässig ist, da die Schlussleuchte nicht aus Klarglas ist und reflektiert. Naja, wurde so nicht abgenommen, da zwei gleiche Reflektoren vorhanden sein müssen. Auch ein Reflektor unter die Leuchte und unter den original Reflektor ist nicht zulässig, da zwei Reflektoren auf einer Seite auch nicht erlaubt sind. Also lange Rede kurzer Sinn – mein Fahrzeug hat nun zwei Nebelschlussleuchten:
Sicherlich hätte man auch den zweiten original Reflektor entfernen und eine Blende auf das Loch setzen können, aber die jetzige Lösung war halt einfacher.